Das Gegenteil, nämlich dass – wie von den Antragstellern vorgebracht – aufgrund der Phosphorreduktion im betroffenen Gebiet innert kurzer Zeit mit einer Phosphorunterversorgung zu rechnen sei, was zu irreversiblen Pflanzenschäden und massiven Ertragsausfällen voraussichtlich bereits ab der zweiten Ernte führen werde, ist nach dem Gesagten wenig naheliegend und wird von den Antragstellern auch in keiner Weise belegt. Ihrem Einwand, dass die Phosphorreduktion nicht abschätzbare Folgekosten für die Landwirte mit sich bringe, bedingt durch die allfällig nötige Wegfuhr von Hofdünger, die Wiederzufuhr von fehlenden notwendigen Mineralien, Futterzukauf sowie Mehrarbeit, ist sodann