Auch geht aus den Materialien hervor, dass man sich im Parlament über die Frage, ob mit dem neuen EGGSchG ein ausreichender Gewässerschutz, insbesondere in Zusammenhang mit der Landwirtschaft, realisiert worden sei, nicht einig war und Anträge auf weitergehende Bestimmungen im EGGSchG zum Schutz der Gewässer abgelehnt wurden. Auch hier ist allerdings in Bezug auf den politischen Legitimationsbedarf relativierend zu beachten, dass man das Gesetz selbst möglichst schlank halten wollte und die Kompetenz für weitere Massnahmen, sofern nötig, an den Regierungsrat übertrug.