Dieser Freiraum sei vom Kanton Luzern aber nicht genutzt worden. Es sei fraglich, mit welchen organisatorischen und finanziellen Mitteln der Kanton die mit dem Bundesgesetz verlangte Sicherung der natürlichen Funktion des Wasserkreislaufs, die Erhaltung natürlicher Lebensräume für die einheimische Tier- und Pflanzenwelt und die Erhaltung der Gewässer als Landschaftselemente erreichen wolle. Der Kanton Luzern habe mit dem Gesetzesentwurf eine grosse Chance vergeben, um die Problematik zwischen Gewässerschutz und Landwirtschaft zu entschärfen. Die Mittellandseen seien nach wie vor stark überdüngt.