Die CVP-Fraktion hielt fest, es sei wohl unbestritten, dass bezüglich Bodenschutz ein gewisser Handlungsbedarf bestehe. Dieser werde aber durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen und durch das auch auf Bundesebene eingeleitete Anreizsystem zur Ökologisierung der Landwirtschaft wahrgenommen. Verschärfte Sonderbestimmungen im EGGSchG würden sich eher kontraproduktiv auswirken. Gewässer- und Bodenschutz in der Landwirtschaft und damit auch ein wesentlicher Beitrag an die Gesundung der Seen hänge vielmehr von der Schulung, der Beratung und von den Bemühungen der Bauern und nicht von Gesetzesbestimmungen ab.