Reichten die getroffenen Massnahmen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung eines Gewässers von regionaler Bedeutung nicht aus, so brauche es die koordinierende Hilfe des Kantons. Solche zusätzlichen Massnahmen, wie z.B. Seesanierungen, Bekämpfung der Nitrat-Anreicherung in grösseren Grundwasservorkommen, Beschränkung der Wassernutzungen in übernutzten Grundwasservorkommen, grössere Revitalisierungsprojekte an Flüssen und Seeufern, würden deshalb von der zuständigen kantonalen Behörde angeordnet, übe doch der Kanton die Oberaufsicht über den Schutz und die Nutzung der Gewässer aus (Botschaft B 30 S. 45). 5.2.4.2