Die Bestimmung sei vielmehr eine "Blanko-Gesetzesdelegation" an den Regierungsrat und verletze damit per se den Grundsatz der Gewaltenteilung. Dies jedenfalls dann, wenn – wie vorliegend – gestützt darauf andere Massnahmen angeordnet würden, als solche, welche sich lediglich auf leichte Eingriffe beschränken oder für die Betroffenen freiwillig sind.