Nach dem Gesagten stellt sich zuerst die Frage, ob der Kanton Luzern zuständig ist für Massnahmen, welche die Belastung der luzernischen Mittellandseen durch Phosphor aus der Landwirtschaft vermindern. Sodann ist zu prüfen, ob der Regierungsrat nach kantonalem Recht befugt war, die Änderungen der PhV zu erlassen. Es stellt sich mit anderen Worten die Frage nach der gesetzlichen Grundlage für die zu prüfende Verordnung des Regierungsrats als solche und die darin enthaltenen Bestimmungen. 5.1 5.1.1 Gemäss Art. 76 Abs. 1 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV;