a VRG zur Stellung des Normprüfungsantrags legitimiert. 1.4 1.4.1 Gemäss § 190 VRG kann ein Prüfungsantrag innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des Erlasses gestellt werden. Die Änderungen der PhV vom 16. Juni 2020 wurden im Kantonsblatt Nr. 26/2020 vom 27. Juni 2020 veröffentlicht. Die Eingabe der Antragsteller an das Kantonsgericht vom 27. Juli 2020 zur Einleitung des Normprüfungsverfahrens erfolgte somit grundsätzlich fristgerecht. 1.4.2 Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass mit der Normprüfungseingabe vom 27. Juli 2020 nur diejenigen Rechtssätze der Verordnung angefochten werden können, welche Gegenstand der Änderung vom 16. Juni 2020 bilden.