Die Antragsteller Nrn. 1 - 145 sind gemäss eigener Darstellung allesamt Eigentümer bzw. Pächter landwirtschaftlicher Betriebe mit landwirtschaftlicher Nutzfläche innerhalb des oberflächlichen Zuströmbereichs des Sempachersees, des Baldeggersees oder des luzernischen Teils des Hallwilersees, womit ihre Betriebe grundsätzlich in den Geltungsbereich der PhV fallen würden (vgl. § 2 Abs. 1 PhV). Zum Nachweis dafür legen die Antragsteller mit ihren Vollmachten einerseits − soweit vorhanden − Grundeigentümerbestätigungen sowie andererseits Kartenausschnitte der Einzugsgebiete des Sempacher-, Baldegger- oder luzernischen Teils des Hallwilersees mit Markierung des Standorts des jeweiligen