1.7 § 3dbis (neu) und es seien die ursprünglichen Bestimmungen in der Verordnung vom 24. März 2015 (in Kraft seit 01.01.2015) wieder in Kraft zu setzen. 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Gesuchsgegners." In seiner Vernehmlassung vom 22. Oktober 2020 beantragte der Regierungsrat, vertreten durch das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD), sinngemäss die Feststellung der Rechtmässigkeit der angefochtenen Bestimmungen und damit Abweisung der Anträge der Antragsteller. Im weiteren Schriftenwechsel hielten die Verfahrensbeteiligten an ihren jeweiligen Anträgen fest.