Die bundesrechtlich verankerte Prämienverbilligung ist ein Institut der Solidarität. Wenn über Jahre Einkommensgrenzen, die zum Bezug von Leistungen berechtigen, gesenkt werden, obschon die Prämien der Krankenversicherung für alle Kategorien von Bezügern steigen, droht das verbindliche Sozial- und Solidaritätsziel zur reinen Deklaration zu werden. Bei der gegebenen Gesetzes- und Verordnungslage hat der Regierungsrat die Einkommensgrenzen unter effektiver Entlastung der wirtschaftlich schwachen Bevölkerungsgruppen und unter dem Gesichtspunkt der familienpolitischen Anliegen angemessen und tragbar zu verfügen.