a-e PVG resultiert das Nettoeinkommen gemäss Ziffer 310 der Steuerveranlagung. Steuerrechtlich sind davon noch diverse Abzüge zulässig, sodass ein steuerbares Einkommen von unter Fr. 46'177.-- resultieren dürfte. Insgesamt kann dem Schluss der Antragsteller, dass jede Familie mit einem Nettoeinkommen von Fr. 72'000.-- oder Fr. 63'000.-- in Existenznot gelange, nicht gefolgt werden. 14. Schliesslich beantragen die Gesuchsteller auch die Aufhebung von § 2a Abs. 4 der Prämienverbilligungsverordnung.