g StG) berücksichtigt werden. Einige Familien dürften zudem alternative Versicherungsmodelle und eine höhere Franchise gewählt haben (im Jahr 2012 etwa wählten lediglich 22,1 % der über 25-jährigen Versicherten das Standardmodell mit einer Franchise von Fr. 300.--, vgl. Gesundheitsreport Kanton Luzern, Standardisierte Auswertungen der Schweizerischen Gesundheitsbefragung 2012 und weiterer Datenbanken, S. 112). Auch die vom Regierungsrat festgesetzte Richtprämie ist tiefer (vgl. § 3 Abs. 1 der Prämienverbilligungsverordnung). Damit erweist sich die Annahme einer Prämienlast von Fr. 20'000.-- jedenfalls als zu hoch.