Bei einem weiteren Kind bestünde bis Fr. 72'000.-- Anspruch auf hälftige Verbilligung der anrechenbaren Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen. Dieser Vergleich zeigt, dass immerhin Familien im untersten Teil der mittleren Einkommen bei der geltenden Einkommensgrenze von Fr. 54'000.-- in den Genuss von Prämienverbilligung kommen. Es wird hier zwar nicht mit einem sogenannten Äquivalenzeinkommen gerechnet (vgl. vorangehende E. 12.1.). Der Haushaltsgrösse wird aber immerhin dadurch Rechnung getragen, dass sich die Einkommensgrenze mit jedem Kind um Fr. 9'000.-- erhöht.