Insofern erscheint fraglich, ob der Regierungsrat den Bezügerkreis bzw. die Einkommensgrenze nach § 2a der Prämienverbilligungsverordnung so festzulegen hat, dass Mittelstandsfamilien von Prämienverbilligungen profitieren. Ohnehin existiert auch für den Begriff Mittelstand keine allgemeingültige und gesetzlich verankerte Definition, wie der Antragsgegner zu Recht vorbringt. Je nach Studie zum Zustand der Mittelschicht wird diese gegenüber anderen Gruppen unterschiedlich abgegrenzt (vgl. Erodiert die Mittelschicht? Bericht in Erfüllung des Postulats 10.4023 von Susanne Leutenegger Oberholzer vom 16.12.2010, S. 6). Eine mögliche Definition liefert das Bundesamt für Statistik (BfS).