260) bzw. Fr. 6'500.-- (Ziff. 261) beziehen sich demnach lediglich auf diejenigen Personen, die auch einen Abzug vorgenommen haben. Gleiches gilt beim Abzug der mittleren krankheits-, unfall- und behinderungsbedingten Kosten (Ziff. 320); gerade einmal 13,4 % aller steuerpflichtigen Personen nahmen einen solchen Abzug vor. Demgegenüber betreffen die übrigen Zahlen jeweils sämtliche Steuerpflichtigen. Insofern sind die Berechnungen auch methodisch mangelhaft, indem verschiedene Bezugsgrössen vermischt wurden.