Dieser Wert liege unter der vom Regierungsrat in der Verordnung festgesetzten Einkommensgrenze von Fr. 54'000.--. 11.2. Vorab ist dem Antragsgegner darin beizupflichten, dass der Medianwert gegenüber dem Durchschnittswert aussagekräftiger ist, da er weniger empfindlich gegenüber Ausreissern ist. Wie aber die Antragsteller richtig vorbringen, umfasst das aus der aufgelegten Tabelle ersichtliche Nettoeinkommen das mittlere Einkommen (Median) sämtlicher im Kanton Luzern steuerpflichtiger Personen. Diese Vergleichsgrösse erscheint insofern als ungeeignet, als damit nicht Familien mit Kindern und jungen Erwachsenen ins Zentrum gerückt werden.