Die Ausgangsbasis der Berechnungen bildet die Erhebung der LUSTAT Statistik Luzern zu den Bestandteilen des Einkommens der natürlichen Personen im Jahr 2015. Darin ist unter anderem der Medianwert des Nettoeinkommens sämtlicher steuerpflichtigen Personen im Kanton Luzern abgebildet (Fr. 49'600.--). Gestützt darauf ermittelte der Antragsgegner ein mittleres prämienverbilligungsrechtliches Einkommen von Fr. 48'673.--. Dieser Wert liege unter der vom Regierungsrat in der Verordnung festgesetzten Einkommensgrenze von Fr. 54'000.--.