Bei den Haushalten mit Kindern, die keine Prämienverbilligung mehr erhalten würden, handle es sich um Familien, die über mehr als ein mittleres Einkommen verfügen würden (S. 44). Dass er eine Einkommensobergrenze von Fr. 80'000.-- für angemessen hielt, darf nicht dahingehend verstanden werden, der Regierungsrat habe damit das mittlere Einkommen definiert. Denn er beurteilte die Angemessenheit auch im Licht der verfügbaren Mittel. Nach dem Gesagten kann aus den in der Vergangenheit festgesetzten Einkommensgrenzen nicht geschlossen werden, der Regierungsrat habe damit jeweils den Begriff der "unteren und mittleren Einkommen" (neu) definiert.