In seiner Botschaft B 52 vom 18. September 2012 betonte der Regierungsrat, dass er die damals geltende Einkommensobergrenze von Fr. 100'000.-- als zu hoch erachte. Er verwies auf die LUSTAT Statistik Luzern, gemäss welcher die insgesamt 185'700 Haushalte im Kanton Luzern ein mittleres Haushaltseinkommen von Fr. 60'900.-- pro Jahr erwirtschaftet hätten. Er hielt deshalb eine Einkommensobergrenze von Fr. 80'000.-- für angemessen (S. 20). Bei den Haushalten mit Kindern, die keine Prämienverbilligung mehr erhalten würden, handle es sich um Familien, die über mehr als ein mittleres Einkommen verfügen würden (S. 44).