Daran ändert auch die Aussage des Regierungsrates in seiner Botschaft B 114 vom 7. Juli 2009 nichts, wonach steuerbare Einkommen, die nicht über Fr. 100'000.-- liegen würden, prämienverbilligungsrechtlich als mittlere beziehungsweise untere Einkommen gelten würden (S. 9). Wie die Regierung nämlich zugleich festhielt, handelte es sich um eine relativ hoch angesetzte Grenze. In seiner Botschaft B 52 vom 18. September 2012 betonte der Regierungsrat, dass er die damals geltende Einkommensobergrenze von Fr. 100'000.-- als zu hoch erachte.