Mit anderen Worten sei der Begriff "untere und mittlere Einkommen" anfänglich mit Fr. 100'000.-- definiert worden, was den Vorstellungen des Bundesgesetzgebers auch tatsächlich entsprochen habe. Die heutige Grenze sei aber unter Berücksichtigung der seitherigen Teuerung um mehr als die Hälfte reduziert worden, und dies obwohl sich der Begriff des "unteren und mittleren Einkommens" nicht in Abhängigkeit der finanziellen Situation des Kantons verändere. Mit dem letzten rein finanzpolitisch motivierten und damit willkürlichen Akt habe der Regierungsrat die rote Linie überschritten.