Nach dem Gesagten lässt sich aus der verschiedentlich genannten Einkommensmarke von Fr. 114'000.-- bzw. Fr. 115'000.-- anlässlich der Debatten im Ständerat für die hier streitige Frage nichts ableiten. Die eidgenössischen Räte entschieden sich – zu Gunsten der Autonomie der Kantone – gegen eine Definition des Begriffs "untere und mittlere Einkommen" im Bundesgesetz und einzelne Voten wiesen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den genannten Zahlen um keine Referenzwerte handle. Dies leuchtet auch ein, sind doch etwa in den Kantonen Jura oder Tessin die Einkommensgrenzen anders zu definieren als etwa in den Kantonen Zürich oder Zug.