Der Votant äusserte die Befürchtung, dass die Kantone die genannte Grenze nicht einhalten würden, weshalb er einem Minderheitsantrag zustimmte. Dieser hätte vorgesehen, dass Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in der Versicherung der Eltern bzw. der erziehungsberechtigten Person prämienfrei versichert sind und die Prämien für Personen zwischen dem vollendeten 18. und dem vollendeten 25. Altersjahr höchstens 50 Prozent der Prämien für Erwachsene betragen. Dieser Antrag war dann aber chancenlos.