Handlungsspielraum eingeräumt. Explizit verankert wurde im Gesetz der Grundsatz, wonach der Regierungsrat die Berechnung der Prämienverbilligung jährlich nach Massgabe der verfügbaren Mittel festzulegen hat. Die diesbezüglich kritischen Stimmen fanden im Parlament kein Gehör. 9. 9.1. Das Gesetz ist in erster Linie nach seinem Wortlaut auszulegen. Ist der Text nicht ganz klar und sind verschiedene Auslegungen möglich, so muss nach seiner wahren Tragweite gesucht werden unter Berücksichtigung aller Auslegungselemente, namentlich von Sinn und Zweck sowie der dem Text zu Grunde liegenden Wertung. Wichtig ist ebenfalls der Sinn, der einer Norm im Kontext zukommt.