Von den Haushalten mit Kindern hatten noch 33,9 % (2016: 32,3 %) der Haushalte Anspruch auf Prämienverbilligung. 7.6. Der hier strittige § 2a in der vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 geltenden Fassung der Prämienverbilligungsverordnung sieht nunmehr eine Einkommensobergrenze für Familien mit Kindern und jungen Erwachsenen von Fr. 54'000.-- vor.