7.5. Ab 1. Januar 2015 sah die Prämienverbilligungsverordnung eine höhere Anzahl Prozentpunkte pro Franken des massgebenden Einkommens sowie eine weitere Reduktion der Einkommensobergrenze für Familien mit Kindern und jungen Erwachsenen auf Fr. 75'000.-- vor. Damit betrug der Anteil der anspruchsberechtigten Personen im Kanton Luzern noch 26,9 % der Wohnbevölkerung. Von den Haushalten mit Kindern hatten noch 33,9 % (2016: 32,3 %) der Haushalte Anspruch auf Prämienverbilligung.