Von allen Haushalten mit Kindern waren im Jahr 2013 55,1 % und im Jahr 2014 38,3 % der Haushalte anspruchsberechtigt (Quelle: vom Bundesamt für Gesundheit herausgegebene Statistik der obligatorischen Krankenversicherung, Tabelle T 4.04, und LUSTAT, Privathaushalte nach Haushaltstyp [Anzahl Berechtigte Haushalte dividiert durch Anzahl Haushalte mit Kindern im Kanton Luzern]; die im Jahr 2017 von LUSTAT veröffentlichte Studie "Wohlstand und Armut im Kanton Luzern" spricht indessen davon, dass im Jahr 2013 64,9 % aller Paarhaushalte mit Kindern bzw. 71,1 % aller Haushalte mit Alleinerziehenden eine Prämienverbilligung erhielten [vgl. S. 39]). 7.5.