Aufgrund dieser Änderungen waren im Jahr 2013 noch 31,9 % und im Jahr 2014 noch 28,3 % der Wohnbevölkerung anspruchsberechtigt (LUSTAT Jahrbuch Kanton Luzern 2017, S. 185, Tabelle G-T3.2). Von allen Haushalten mit Kindern waren im Jahr 2013 55,1 % und im Jahr 2014 38,3 % der Haushalte anspruchsberechtigt (Quelle: vom Bundesamt für Gesundheit herausgegebene Statistik der obligatorischen Krankenversicherung, Tabelle T 4.04, und LUSTAT, Privathaushalte nach Haushaltstyp [Anzahl Berechtigte Haushalte dividiert durch Anzahl Haushalte mit Kindern im Kanton Luzern];