Der Regierungsrat wies anlässlich der Beratungen darauf hin, dass nach den Änderungen noch 32 % aller Haushalte bzw. immer noch 58 % aller Haushalte mit Kindern Prämienverbilligung erhalten würden (vgl. Votum Guido Graf, S. 2066). In der Schlussabstimmung stimmte der Kantonsrat der Änderung des Prämienverbilligungsgesetzes mit 88 gegen 8 Stimmen zu (Verhandlungen des Kantonsrates 1/2013, Januarsession 2013, S. 55). Per 1. Juli 2013 führte der Regierungsrat auf Verordnungsstufe einen variablen Einkommenssatz ein. Seither besteht Anspruch auf Prämienverbilligung, soweit die anrechenbaren Prämien das massgebende Einkommen um einen bestimmten Prozentsatz übersteigt.