Die Höhe dieses Pauschalabzugs solle in der Prämienverbilligungsverordnung festgelegt werden. Nach den Modellrechnungen sollten mit den neuen Regelungen insgesamt 31,5 % aller Haushalte (gegenüber 37,3 % nach der alten Regelung) bzw. noch 58,2 % der Haushalte mit Kindern (gegenüber 83,4 % nach der alten Regelung) anspruchsberechtigt sein, wobei der durchschnittlich ausbezahlte Betrag für diesen Haushaltstyp von Fr. 1'860.-- auf Fr. 2'337.-- steigen sollte. Der Regierungsrat betonte, dass es sich bei den Haushalten mit Kindern, die keine Prämienverbilligung mehr erhalten würden, um Familien handle, die über mehr als ein mittleres Einkommen verfügen würden.