Es sei sachgerechter, wenn für diese Personengruppen andere Voraussetzungen gälten. Da im neu zu berücksichtigenden Nettoeinkommen im Gegensatz zum steuerbaren Einkommen die steuerrechtlichen Abzüge nicht berücksichtigt seien, schlug der Regierungsrat vor, im Sinn eines Ausgleichs solle ein eigener prämienrechtlicher Pauschalabzug für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung gemacht werden können. Ziel dieser Regelung sei, Haushalte im Niedriglohnbereich mit Kindern gezielt zu entlasten. Die Höhe dieses Pauschalabzugs solle in der Prämienverbilligungsverordnung festgelegt werden.