Mit einem variablen Einkommenssatz könne bei einer Familie in den unteren Einkommensbereichen mit zwei Kindern die jährliche Prämienverbilligung um rund Fr. 1'000.-- erhöht werden, ohne dass gleichzeitig der Anspruch gleicher Haushaltstypen im oberen Einkommensbereich überproportional ansteigen würde. Der Regierungsrat betonte aber, dass die Prämien für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung weiterhin unabhängig vom Modell des variablen Einkommenssatzes verbilligt werden sollten. Es sei sachgerechter, wenn für diese Personengruppen andere Voraussetzungen gälten.