Ein solcher Haushalt, der keine wirtschaftliche Sozialhilfe beziehe, erhalte pro Jahr mindestens Fr. 4'000.-- weniger Prämienverbilligung als ein vergleichbarer Haushalt mit einem Anspruch auf Unterstützungsleistungen. Mit einem variablen Einkommenssatz könne bei einer Familie in den unteren Einkommensbereichen mit zwei Kindern die jährliche Prämienverbilligung um rund Fr. 1'000.-- erhöht werden, ohne dass gleichzeitig der Anspruch gleicher Haushaltstypen im oberen Einkommensbereich überproportional ansteigen würde.