Zudem sollte das Departement Vorschläge für die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zur Umsetzung der bundesrechtlich vorgeschriebenen Direktauszahlung erarbeiten. In seiner Botschaft an den Kantonsrat zum Entwurf einer Änderung des Prämienverbilligungsgesetzes (Schwelleneffekte bei der Existenzsicherung der Prämienverbilligung) vom 18. September 2012 hielt der Regierungsart fest, das Krankenversicherungsrecht des Bundes sage nicht, was bescheidene wirtschaftliche Verhältnisse beziehungsweise untere und mittlere Einkommen seien. Es sei somit Sache der Kantone, die entsprechenden Einzelheiten zu regeln. Dabei hätten sie einen weiten Ermessensspielraum.