Die Änderung trat per 1. Juli 2011 in Kraft. 7.4. Am 14. Dezember 2010 beauftragte der Regierungsrat das Gesundheits- und Sozialdepartement damit, eine Teilrevision des Prämienverbilligungsgesetzes vorzubereiten, mit der gezielt einkommensschwache Haushalte unter Berücksichtigung der Schwellenproblematik entlastet werden sollten. Zudem sollte das Departement Vorschläge für die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zur Umsetzung der bundesrechtlich vorgeschriebenen Direktauszahlung erarbeiten.