Andere Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen hätten einen Teilanspruch. Ihm könne niemand weismachen, dass bei Annahme der Initiative mehr als 50 % der Bevölkerung im Kanton Luzern in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen leben würden. In der Volksabstimmung vom 13. Juni 2010 wurde die Gesetzesinitiative schliesslich abgelehnt und der Gegenentwurf angenommen. Die Änderung trat per 1. Juli 2011 in Kraft.