Es wurde auch vorgebracht, die Person mit ihren Finanzen und nicht der Kanton mit seinem Budget müssten im Mittelpunkt stehen. Ein weiterer Votant erklärte, dass die Prämienverbilligung für Bevölkerungsteile in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen gedacht sei. Personen in wirtschaftlich sehr bescheidenen Verhältnissen seien insbesondere Bezüger von wirtschaftlicher Sozialhilfe oder von Ergänzungsleistungen. Diese Personen erhielten eine vollumfängliche Prämienverbilligung. Andere Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen hätten einen Teilanspruch.