Der Kantonsrat schloss sich dem Regierungsrat an und lehnte die Gesetzesinitiative ab. Dafür stimmte er der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Änderung des Prämienverbilligungsgesetzes zu. Für die Gegner der Volksinitiative standen insbesondere Kostengründe und die nötige Flexibilität im Vordergrund (vgl. Verhandlungen des Kantonsrates 4/2009, November-/Dezembersession 2009, S. 1966 ff.). Die Befürworter hingegen wiesen darauf hin, dass die Beiträge an die Prämienverbilligung kontinuierlich abgenommen und viele Haushalte jetzt keinen Anspruch auf Prämienverbilligung mehr hätten.