Der Regierungsrat wies im Weiteren auf die verschiedenen Nachteile der Initiative hin. So wäre das System zu wenig flexibel, eine wirksame Steuerung der Ausgaben für die Prämienverbilligung wäre nicht mehr möglich und der Kantonsrat wäre bis zu einer Änderung des Prämienverbilligungsgesetzes an seine eigenen Vorgaben gebunden. Die aus der geltenden Bestimmung resultierenden Ausgaben für die Prämienverbilligung müssten ausgelöst werden, auch wenn es finanzpolitisch nicht angezeigt wäre. Sodann sei mit erheblichen Kostensteigerungen zu rechnen. Der Regierungsrat lehnte deshalb die Initiative ab und stellte ihr einen Gegenentwurf gegenüber.