Erfahrungsgemäss beschliesse es die entsprechende Verordnung erst zwischen Ende Oktober und Anfang November. Nach der Publikation dieser Verordnung berechne die LUSTAT Statistik Luzern eine provisorische Einkommensgrenze, die sich unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse aus den Richtprämien und dem in der Botschaft zum Staatsvoranschlag beantragten Kredit ergebe. Der Kantonsrat beschliesse das Budget in der Regel Anfang November. Erst wenn die Durchschnittsprämien und die vom Kantonsrat beschlossenen Mittel bekannt seien, könne der Prozentsatz des Einkommens festgelegt werden. Der Regierungsrat wies im Weiteren auf die verschiedenen Nachteile der Initiative hin.