Die wichtigsten seien die Richtprämien, die Einkommensverhältnisse und die Einkommensgrenze sowie die verfügbaren Mittel. Diese Elemente würden sich unterschiedlich entwickeln. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass das Ansteigen des Einkommensprozentsatzes sachlich begründet gewesen sei durch die ungleiche Entwicklung der Krankenkassenprämien und der Kredite, die der Kantonsrat beschlossen habe. Zudem würden die einzelnen für den Prämienverbilligungsanspruch massgebenden Werte zu verschiedenen Zeitpunkten bekannt gemacht.