Diese Grenze sei relativ hoch angesetzt. Damit seien auch die Vorgaben des Bundesrechts zur Verbilligung von Prämien für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung erfüllt. Vor diesem Hintergrund erweise sich der Vorwurf der Initianten, die bisherige Umsetzung der Prämienverbilligung habe im Kanton Luzern zu einer massiven Mehrbelastung der finanziell Schwächsten geführt, als nicht gerechtfertigt. Weiter wies der Regierungsrat darauf hin, dass das Prämienverbilligungssystem auf verschiedenen Elementen basiere, die sich wechselseitig beeinflussen würden. Die wichtigsten seien die Richtprämien, die Einkommensverhältnisse und die Einkommensgrenze sowie die verfügbaren Mittel.