Zudem sei ein Ende dieser sozialpolitisch heiklen Entwicklung im Kanton nicht in Sicht. In seiner Stellungnahme zur Gesetzesinitiative hielt der Regierungsrat zunächst fest, dass mit der bisherigen Politik seit dem Jahr 1999 jährlich an mehr als einen Drittel der Bevölkerung Prämienverbilligungsbeiträge geleistet worden seien (vgl. Botschaft S. 9 ff.). Mit der jetzigen Lösung seien – entgegen der Ansicht der Initiantinnen und Initianten – die Vorgaben des Krankenversicherungsrechts, wonach Prämienverbilligung an Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen zu leisten sei, mehr als erfüllt.