Vom 1. Januar 2008 bis 30. Juni 2013 sah die regierungsrätliche Verordnung eine Beschränkung der hälftigen Verbilligung der anrechenbaren Prämien der Kinder sowie jungen Erwachsenen in Ausbildung, die bei ihren unterhaltspflichtigen Eltern wohnten, auf Familien mit einem steuerbaren Einkommen von maximal Fr. 100'000.-- vor. 7.3.