Urs Thumm ermahnte daraufhin, dass es der Grosse Rat mit der Ablehnung der Motion verunmöglichen würde, die Frage, was unter bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen zu verstehen sei, vertieft und abschliessend zu diskutieren (vgl. Votum Urs Thumm, S. 967). Ein weiterer Votant monierte, dass der Grosse Rat über die verfügbaren Mittel für die Prämienverbilligung entscheiden müsse, ohne dass er die Auswirkungen seines Entscheids kenne (vgl. Votum Patrick Graf, S. 967). Er teilte die Meinung, dass das Fehlen eines klaren Sozialziels im Gesetz ein grosser Mangel sei. Schliesslich lehnte der Grosse Rat die Motion ab.