Die geltende Regelung habe den Vorteil, dass sehr schnell auf veränderte gesellschaftliche, wirtschaftliche und finanzpolitische Verhältnisse reagiert werden könne. Der Regierungsrat empfehle deshalb die Ablehnung der Motion (vgl. Verhandlungen des Grossen Rates 3/2006, Mai-/Junisession 2006, S. 965 f.). Urs Thumm ermahnte daraufhin, dass es der Grosse Rat mit der Ablehnung der Motion verunmöglichen würde, die Frage, was unter bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen zu verstehen sei, vertieft und abschliessend zu diskutieren (vgl. Votum Urs Thumm, S. 967).