Ab 1. Januar 2007 seien die Kantone zudem verpflichtet, für untere und mittlere Einkommen die Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 % zu verbilligen. Hingegen hätten es die eidgenössischen Räte abgelehnt, im KVG eine prozentuale Einkommensgrenze aufzunehmen. Auch die Aufnahme einer prozentualen Einkommensgrenze im kantonalen Prämienverbilligungsgesetz sei nicht sachgerecht. Die geltende Regelung habe den Vorteil, dass sehr schnell auf veränderte gesellschaftliche, wirtschaftliche und finanzpolitische Verhältnisse reagiert werden könne.