Der Regierungsrat hielt dem entgegen, dass die Frage, ob letztlich weniger Personen Prämienverbilligung erhalten würden, davon abhänge, welchen Betrag der Grosse Rat im Rahmen des Budgets sprechen werde (vgl. Votum Markus Dürr, S. 959). In den Detailberatungen zu keinen Diskussionen Anlass gab die vorgeschlagene Bestimmung, wonach der Regierungsrat die Berechnung der Prämienverbilligung jährlich nach Massgabe der verfügbaren Mittel festlege. Die Berücksichtigung der finanziellen Mittel des Kantons wurde aber – in der gleichen Session – bei der Behandlung der Motion Urs Thumm und Mitunterzeichner über die Festlegung der Prämienverbilligung durch den Grossen Rat (Nr. 586) thematisiert.