Kritisiert wurde teilweise, dass der Kanton Luzern über das bundesgesetzliche Minimum hinausgehe und ein Giesskannenprinzip anwende (vgl. Voten Rolf Hermetschweiler, S. 957, Walter Häcki, S. 959 und Yvette Estermann, S. 961). Eine Fraktion enthielt sich bei der Gesamtabstimmung nach der ersten Beratung der Stimme, da sie die Festlegung eines klar definierten Sozialzieles vermisste (vgl. Votum Urs Thumm, S. 958). Moniert wurde auch der Vorschlag, dass Gelder aus dem vorhandenen Topf umverteilt werden sollten, anstatt zusätzliche Gelder zur Verfügung zu stellen.